Weyersbacher Feld

Gemäß LWH § 44 soll das im Neubaugebiet anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert und damit dem Grundwasser zugeführt werden.
Das vor Ort befindliche, bewegte Gelände machte die Beckenkonstruktion zu einer Kombination aus Einschnitt und Verwallung.
Das Becken wurde gem. DWA-A-138 für n=0,1 (10 Jahre) bemessen.

Gemäß den Forderungen der UWB des Rheinisch Bergischen Kreises sollte zum Schutz der im geplanten Sohlbereich befindlichen geklüfteten Felsschichten eine Kiesschicht von 20 cm und darauf aufbauend ein Filtervlies aufgebracht werden. Um eine gerade Beckensohle ausbilden zu können, musste teilweise ein zusätzlicher Bodenaustausch stattfinden. Auf das Vlies wird eine Mutterbodenschicht von 30 cm aufgebracht, die mit einem autochthonen Rasensaatgut eingesät wird.

Ringsherum wird die Krone der Böschung so modelliert, dass sich auf der Krone ein mindestens 2 m breiter Betriebsweg ebenfalls mit Raseneinsaat befindet, der gegenüber dem höchsten berechneten Wasserstand einen Freibord von 0,3 gewährt.

Auf der Südseite wird ein Bereich von 3 m des Betriebsweges um 0,1 m gegenüber den angrenzenden Höhen zur Notentwässerung herabgesetzt. Dieser Bereich wird mit Wasserbausteinen vor Erosion geschützt.

Insgesamt weist das Becken ein Stauraumvolumen bis Unterkante Freibord von 540,0 m³ bei einer Sohlfläche von 445,0 m² auf.